Freitag, 21. September 2012

Kommentar zur Einwohnerversammlung der Stadt Wedel

Liebe Mitstreiter,

viele Mitglieder der Bürgerinitiative und interessierte Bürgerinnen und Bürger Wedels nahmen am Dienstag um 19.00 Uhr an der Einwohnerversammlung teil, um sich über den Stand des Kraftwerk-Neubaus zu informieren. Da der Bürgermeister und die Verwaltung bisher äußerst zurückhaltend in ihrer Informationspolitik waren, schien es vielen wohl der beste Weg zu sein, Antworten auf viele offene Fragen zu erhalten.

Die gut besuchte Versammlung hatte es nicht schwer, mit einer Zweidrittel-Mehrheit der Anwesenden die Tagesordnung zu ändern. Es wurde ein weiterer Tagesordnungspunkt zu einer Entscheidung des Rates zum Kraftwerksneubau aufgenommen und die Kraftwerksfragen auf Punkt 1 der Tagesordnung verschoben.

Die Fragen der Einwohner zeigten, dass sich inzwischen viele intensiv mit dem von Vattenfall beantragten Neubau des Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD) beschäftigt haben. Fragen zur Energiepolitik, zu Lärmgutachten, zu Standortfragen und zum Genehmigungsverfahren wurden gestellt. Wedels Bürgermeister entledigte sich dieser Fragen leicht, diese Fragen seien nicht Sache der Stadt Wedel.

Erschreckend deutlich zeigte sich, dass weder die Stadt noch die Ratsmitglieder sich intensiver mit Fragen rund um den Kraftwerksneubau beschäftigt hatten. Die Verantwortung liege ausschließlich beim Land bzw. der Genehmigungsbehörde in Kiel-Flintbek und Vattenfall. Man wusste weder, welche Ausmaße das neue GuD haben wird, noch hatte man sich näher mit Lärm und Infraschall befasst.

Unklar blieb auch, warum Stadtverwaltung und Rat die Eile von Vattenfall, möglichst rasch zu einer Baugenehmigung zu gelangen, nicht hinterfragten. Man kam dem Konzern entgegen. Niemand scheint auf die Idee gekommen zu sein, zunächst einmal mit den Anwohnern und Bürgern in Wedel zu sprechen. Deren Meinung einzuholen. Sich Gutachten anzusehen. (Die es zu diesem Zeitpunkt selbst von Vattenfall noch gar nicht gab.) Stattdessen gab es intensive Gespräche mit einem Energiekonzern, der in den vergangenen Wochen sehr deutlich gezeigt hat, dass sein Interesse nur ein Ziel hat: Wirtschaftlichkeit.

Wer die Zeit hat, etwas tiefer zu graben, findet die entsprechenden Protokolle zu den Entscheidungen des Rates auf der Homepage der Stadt Wedel. In der Beschlussvorlage BV/2012/016/1 werden zwei Entscheidungsalternativen vorgestellt:

Variante 1: Ein Bebauungsplanverfahren für das gesamte Kraftwerksgelände einschließlich der Fläche des Kraftwerkneubaus - dann verbleibt die planungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeit bei der Stadt Wedel. Diese Variante beinhaltet unter anderem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und damit natürlich auch der Bürger der Stadt Wedel. Als Bürger hätten wir die Möglichkeit gehabt, zu einem frühen Zeitpunkt in einem geordneten Bebauungsplanverfahren Einfluss zu nehmen, Vorschläge zu unterbreiten, nach Alternativen zu suchen usw. (§ 33 BauGB). Nachteil für Vattenfall: Das Verfahren nimmt längere Zeit in Anspruch.

Die Variante 2: Die Fläche des eigentlichen Kraftwerks verbleibt im unbeplanten Innenbereich. Die Stadt nimmt ihre Gestaltungsmöglichkeiten nur noch für die verbleibende (Nicht-Kraftwerks-) Fläche wahr. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist dann nur noch für den Randbereich möglich. Man vermeidet - unter Anwendung von § 34 Baugesetzbuch - ein geordnetes Bebauungsplanverfahren als Grundlage für eine Baugenehmigung. Vorteil für Vattenfall: Zeitersparnis.

https://sessionnet.krz.de//bi/to0050.asp?__ktonr=10796&search=1

http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html

Der Dienstagabend hat deutlich gemacht, wie viel Unwissenheit es bei den Endscheidern in Wedel zum geplanten GuD gibt und es höchste Zeit ist, die zur Verfügung stehenden Gutachten zu lesen und zu hinterfragen.
Einwendungen dienen der Klärung von Sachverhalten. Vor allem zum Thema Infraschall und Baulärm sollte Nils Schmidt als Bürgermeister für alle Einwohner besonders aber im Hinblick auf die Schule und aktiv werden.

Bitte unbedingt daran denken: am 10.10.2012 müssen die Einwendungen beim LLUR eingegangen sein!

Bea Brandes
Für die BI

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