Samstag, 5. April 2014

Widerspruch und Netzerückkauf

Widerspruch


Am 31.03.2014 hat unsere Anwaltskanzlei die Widerspruchsbegründung zur Genehmigung des von Vattenfall beantragten Gaskraftwerks bei der Genehmigungsbehörde in Flintbek (LLUR) eingerecht. Juristisch gesehen läuft das Verfahren somit weiter und die Genehmigung ist nicht rechtskräftig.

Nachdem einige von uns vorgebrachte Punkte bereits in der Genehmigung berücksichtigt wurden, gibt es weitere, wichtige Widerspruchsgründe. Diese sind unter anderem:
  1. Die Lärmhochstufung des "reinen" Wohngebiets am Elbhochufer/Wedel. Bei der Neuerrichtung eines Kraftwerks ist es ohne Weiteres möglich, die Lärmgrenzen des (durch einen B-Plan abgesicherten) "reinen" Wohngebietes auch einzuhalten. Die damit verbundenen Mehrkosten für die Fa. Vattenfall können kein Grund dafür sein, dass die umliegenden Wohngebiete über mehrere Jahrzehnte einem erhöhten Lärmpegel ausgesetzt sein sollen.
  2. Die Genehmigung auf Grundlage der "Aussparung der Kraftwerksfläche" im Bebauungsplan-Verfahren zum Kraftwerksgelände. Die Stadt Wedel beplant lediglich den Rand des Geländes (z.B. als Wanderwege). Warum man einen Planungsbedarf für die Umgebung des geplanten Großkraftwerks sieht, nicht aber für die eigentliche Fläche, ist eine wichtige Frage für das weitere Verfahren. Auch fehlt die Bürgerbeteiligung für die eigentliche Kraftwerksfläche. Wichtige nachbarschaftliche Belange konnten somit nicht in das Verfahren eingebracht werden. Ein solches Vorgehen bei einem Großkraftwerk sollte keine Schule machen. Energiewende muss mit den Bürgerinnen und Bürgern gestaltet werden und nicht über deren Köpfe hinweg.

Netzerückkauf


Ist der Rückkauf des Hamburger Fernwärmenetzes in Gefahr?

Aufgrund einer Anfrage der Hamburger Grünen an den Senat zum Thema Rückkauf des Hamburger Fernwärmenetzes ist eine wichtige Diskussion über die neu abgeschlossenen Verträge zwischen dem Hamburger Senat und dem Vattenfall-Konzern entbrannt.
Im Bereich Fernwärme (im Gegensatz zum Strombereich) wurde lediglich eine Kaufoption für das Jahr 2018 vereinbart. In den Verträgen aus dem Januar diesen Jahres wurden hierfür zwei Garantiepreise festgelegt. Einmal inklusive Bau eines GuDs in Wedel und einmal ohne. Der Haken an der Sache?
Die Wertermittlung des Fernwärmenetzes soll erst im Jahre 2018 vorgenommen werden. Sollte sich herausstellen, dass sich die jetzt vereinbarten Rückkaufpreise als zu hoch erweisen, verbietet die Hamburger Landeshaushaltsordnung den Kauf.

Dazu ist im Abendblatt folgender Artikel erschienen:
Scheitert der Rückkauf der Hamburger Energienetze?
Daraus: "Es werde sich im Jahr 2019 "um ein werthaltiges, profitables Unternehmen handeln", so Stricker (Anmerkung: Sprecher der Hamburger Finanzbehörde). Die Gefahr eines unter den Mindestkaufpreis sinkenden Wertes sieht man in der Behörde offenbar nur für den Fall, dass das grüne Fernwärmekonzept mit einer flächendeckenden dezentralen Fernwärmeversorgung umgesetzt werde. Denn damit würde dem Unternehmen die Geschäftsgrundlage entzogen, heißt es."

Derzeit soll in Hamburg ein Gutachten zum Thema "künftige Fern-Wärmeversorgung" erstellt werden.
Verglichen werden sollen sowohl die Verlängerung des (maroden und deutlich zu lauten) Kohlekraftwerks in Wedel, der Neubau eines (nach bisherigen Gutachten unwirtschaftlichen) Gaskraftwerks in Wedel und auch dezentrale Anlagen.
Herr Stricker nimmt das Ergebnis mit seinen Aussagen ja schon mal vorweg.

Dazu folgender Beitrag auf Umweltfairändern:
Rekommunalisierung der Hamburger Fernwärme: Es gibt Erklärungs- und Handlungsbedarf
Dirk Seifert: "Dies wäre eine Absage an die Dezentralisierung und die verstärkte Einbindung der Erneuerbaren Energien in die Wärme-Netze."
Kerstin Lueckow