Zusätzlich wurde für die Öffentlichkeit ein Fragen- und Antwortenkatalog zur Gasversorgungsleitung erstellt.
Mit großer Enttäuschung haben wir diesen Unterlagen entnommen, dass schon wieder die Bürgerbeteiligung umgangen werden soll. Es gibt 3 Verfahren, die die Genehmigung des GuDs betreffen:
- Genehmigungsverfahren in Kiel (Anlagengenehmigung)
- Bebauungsplanverfahren (regelt die stadtplanerischen Belange wie Gebäudehöhen und -größen)
- Antrag zur Gaspipeline
Die Regelungen zur Beantragung von Gaspipelines lauten wie folgt:
- < 300 mm Innendurchmesser: Anzeigeverfahren beim Bergamt in Clausthal-Zellerfeld = keine Bürgerbeteiligung
- ab 300 mm: Planfeststellungsverfahren mit vorgeschriebener Öffentlichkeitsbeteiligung
Es ist geplant, die Hochdruckleitung teilweise durch Privatgrundstücke zu verlegen. Die betroffenen Anwohner sind in 2 Veranstaltungen zum Thema informiert worden. Die Betroffenen sollen ihre Zustimmung zur Verlegung der Pipeline durch ihre Grundstücke geben. Gleichzeitig möchte der Leitungsbetreiber eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit in die entsprechenden Grundbücher eintragen lassen. Die Grundstückseigentümer werden sich sicherlich kritisch mit den Plänen auseinander setzen. Eine fachliche Beratung (z.B. über Vertragsgestaltungen wie einen eventuellen Zusatz einer Rücktrittsklausel) kann in solchen Angelegenheiten sinnvoll sein.
Im Moment gehen wir davon aus, dass in Bezug auf die Bürgerbeteilung für den Gesamtbebauungsplan Kraftwerksgelände Vattenfall aufgrund unseres erfolgreichen Bürgerbegehrens in Wedel eine Wahl stattfinden wird. Dann können alle wahlberechtigten Wedeler Mitbürger darüber entscheiden, ob die Stadt Wedel ein Bebauungsplanverfahren für die gesamte Fläche des Kraftwerksgeländes durchführt und die BürgerInnen das Beteiligungsrecht für die eigentliche Kraftwerksfläche erhalten.
Kerstin Lueckow
BI