Der Blog hat eine neue Seite "Einwendungen", auf der wir die Information zu unseren
Einwendungen sammeln.
Einwenden kann jede natürliche Person, d.h. es gibt keine Altersbeschränkung.
Alle betroffenen Anwohner, auch Kindergarten, Naturschutzverbände, Altenheim, Schule und Elternverbände können sich zusätzlich an die BI wenden, da wir anwaltliche Einwendungen formulieren lassen. Die Kosten für den Anwalt trägt die BI.
Einwendungen gehen auch mit Postkarten:
Kerstin Lueckow
für die BI
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