Samstag, 21. September 2013

zulässig

Wir haben gestern den Bescheid des Kieler Innenministeriums über das beantragte Bürgerbegehren „Gesamtbebauungsplan Kraftwerksgelände Vattenfall“ erhalten. Das Bürgerbegehren wurde für zulässig erklärt.

Wir haben uns sehr darüber gefreut. Nach dem Hin und Her mit der Auszählung der Unterschriften durch die Stadt Wedel (erst fehlten Unterschriften, in zweiter Auszählung war das Quorum deutlich erfüllt) konnte die 6-Wochen Frist durch das Kieler Innenministerium nicht eingehalten werden. Diese war am letzten Dienstag ohne Entscheidung verstrichen. Jetzt haben wir den Bescheid vor der Genehmigung des Kraftwerks erhalten. Das ist auf jeden Fall von Vorteil.

Wedel steht somit vor seinem ersten Bürgerentscheid. Entweder übernimmt der Rat der Stadt Wedel die Forderung oder es wird innerhalb der nächsten 3 Monate eine Wahl abgehalten. Aufgrund des neuen Bürgerbeteiligungsgesetzes in Schleswig-Holstein erhalten die Initiatoren Gelegenheit, den Antrag in der Gemeindevertretung zu erläutern.

Die Stadt Wedel hat im Rahmen der Anhörung die Ansicht vertreten, dass unser Bürgerbegehren rechtlich nicht den Anforderungen des Gesetzes genüge. Das Innenministerium ist der Rechtsauffassung der Stadt nicht gefolgt.

In einem Artikel des Wedel Schulauer Tageblatts vom 18.09.13 wurde berichtet, dass die Genehmigung des beantragten Gas-und Dampfturbinenkraftwerks bis zum 30.09.13 erfolgt. Die zuständige Genehmigungsbehörde hat damit die bereits um 6 Monate verlängerte Frist bis zum letzten Tag ausgeschöpft. Laut Bericht der Tageszeitung ergeht ein sogenannter erschwerender Bescheid. Dies bedeutet, dass das LLUR Auflagen verhängt hat.

Die Hauptkritikpunkte im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Kraftwerksantrags sind:
  1. Die massiv geplanten Gebäude (bis zu einer Höhe von 57 Metern), die sich nach unserer Auffassung nicht der Umgebung anpassen.
  2. Die offene Luftkühlung durch Luftkondensatoren. Diese Kühlung ist laut Auskunft von Vattenfall hauptsächlich außerhalb der Heizperiode nötig, also im Sommer. Bisher haben die AnwohnerInnen in den "Gartenmonaten" durch das vorhandene Kohlekraftwerk wenig bis keine Lärmbelästigung. Dies stellt einen deutlichen Nachteil dar.
  3. Nichteinhaltung der Lärmgrenzen: Vattenfall hat ein sogenanntes "Gemengelage" beantragt. Dies bedeutet, dass die Lärmgrenzen des benachbarten Elbhochufers (laut B-Plan reines Wohngebiet) nicht eingehalten werden sollen. Die Nachbarschaft soll Rücksicht auf Vattenfall nehmen. Auf Nachfrage beim öffentlichen Erörterungstermin im November 2012 hat ein Vertreter von Vattenfall angegeben, die beantragte Kühlung hätte man aus Kostengründen gewählt.
Wir werden die Genehmigungsunterlagen durch unsere Anwaltskanzlei, Dr. Fricke in Hannover, überprüfen lassen und ins Widerspruchsverfahren gehen, sollten die verhängten Auflagen die Belange der AnwohnerInnnen nicht deutlich stärken.

Kerstin Lueckow
BI

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