Mi, den 28.11.2012 um 10:00 Uhr in der Wedeler TSV Halle, Schulauer Str. 65 in 22880 Wedel stattfindet.
Sollte die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen sein, wird sie an den folgenden Arbeitstagen ab 10:00 Uhr fortgesetzt.
Aus der Pressemeldung des LLUR vom 19.10.2012:
Der Erörterungstermin dient dazu, die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Der Erörterungstermin soll in erster Linie den EinwenderInnen Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern und ggf. ihre Betroffenheit darzulegen. Weiterhin dient er als Informationsquelle der Genehmigungsbehörde.
Der Erörterungstermin ist damit Bestandteil der Sachverhaltsermittlung der Behörde. Daraus ergibt sich, dass der Erörterungstermin eine fachliche Kommunikation darstellt, die etwaige kontroverse Auffassungen und ggf. Mängel des Vorhabens oder der Antragsunterlagen deutlich machen soll. Der Sinn des Erörterungstermins besteht dagegen nicht darin, abschließende Entscheidungen zu treffen. Es muss daher auch keine Einigung über ggf. kontroverse Auffassungen erzielt werden. Weiterhin ist es auch nicht erforderlich, dass über alle Sachfragen eine endgültige Klärung herbeigeführt werden muss. Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin können es auch erforderlich machen, dass weitere Unterlagen im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsbehörde bei- gebracht werden müssen (Nachweise, Gutachten etc.).
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Mit der Teilnahme am Termin erwerben diejenigen, die keine Einwendungen erhoben haben, jedoch keine weiteren Rechte im Termin und auch nicht im Genehmigungsverfahren.
Dazu folgender Hinweis:
Es gilt der Grundsatz, dass der Bürger nicht klüger zu sein braucht, als die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten fachkundigen Beamten.
- BGH v. 29.3.1990 – III ZR 145/88 -
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