Donnerstag, 21. Februar 2019

Gutachten-Ergänzung

Am 08.01.2019 haben wir das von uns in Auftrag gegebene Gutachten Partikelemissionen November 2018 / Partikeluntersuchung veröffentlicht. Im Nachgang hat unser Rechtsanwalt, Dr. Fricke aus Hannover, dieses Gutachten verbunden mit juristischen Forderungen an das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) überreicht.

Das übergeordnete Kieler Umweltministerium hat uns und die Fa. Vattenfall zwischenzeitlich über die Presse zu Stellungnahmen zu diesem Gutachten aufgefordert.

Eine offizielle Antwort seitens des LLURs an unsere Anwaltskanzlei steht noch aus. Die Bürgerinitiative hingegen hat am 07.02.2019 eine Stellungnahme des zuständigen Mitarbeiters der Landesbehörde erhalten.

In dieser Stellungnahme bestreitet die Landesbehörde ohne nähere Begründung, dass die Rauchgasbehandlungsanlagen des Kohlekraftwerks defekt seien.

Zudem sieht das Landesamt keine neue Erkenntnis darin, dass die Partikel mit einem pH-Wert < 2 nach 2016 und 2017 weiterhin sehr sauer seien. Durch Maßnahmen von Vattenfall sollten die sauren Bestandteile im Rauchgaswärmetauscher des Kohlekraftwerks nach Angaben des Betreibers allerdings deutlich reduziert sein. Die wiederkehrend niedrigen pH-Werte der Partikelemissionen seit Juli 2016 sind die plausible Erklärung dafür, dass trotz aller „Minderungsmaßnahmen“ von Vattenfall weiterhin Ätzschäden an Pkws im Kraftwerksumfeld entstehen.

Zum Dritten hat der zuständige Mitarbeiter des LLURs seiner Stellungnahme „Beweisfotos“ angefügt, die angeblich belegen sollen, dass die Kraftwerkspartikel nicht an Pkws etc. haften. Diese Fotos zeigen nicht näher definierte, klitschnasse Motorhauben. Auf nassen Pkws können weder Partikelverdreckungen noch Schäden festgestellt oder dokumentiert werden. Dies sollte auch dem Sachbearbeiter einer Landesbehörde bekannt sein. Kaum waren die Pkws abgetrocknet, waren die Partikelverdreckungen wieder deutlich zu erkennen.

Das LLUR rückt sich mit derartigen „Stellungnahmen“ selbst in ein schlechtes Licht und lässt wieder die Frage nach der Motivation der Mitarbeiter aufkommen. Die Fa. Korro-Prävent hat am 17.02.2019 im Auftrag der Bürgerinitiative eine Gutachten-Ergänzung auf Basis der Stellungnahme des LLURs vom 07.02.2019 erstellt. Diese wurde dem Landesamt und dem Kieler Umweltministerium übersandt.

Ganz herzlichen Dank an alle SpenderInnen, die die Beauftragung von Gutachten und die Vertretung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei möglich machen!

Kerstin Lueckow
für die BI

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