Mittwoch, 29. Oktober 2014

Bitte recht und mäßig

Anwohner reichen Klage gegen Vattenfall-Großkraftwerk in Wedel ein

In den letzten Wochen haben insgesamt 19 betroffene Anwohner aus Wedel und
Hamburg-Rissen eine Anfechtungsklage gegen die Genehmigung des von Vattenfall und der Stadt Hamburg geplanten Bau eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD) beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht.

Der Kraftwerksstandort in Wedel ist geprägt durch die umliegenden Wohngebiete. Die beliebten, elbnahen Wohnviertel in Wedel und Rissen weisen teilweise nur einen Abstand von 190 Meter zum geplanten Neubau des Großkraftwerks auf.
Schon das derzeit von Vattenfall betriebene Steinkohlekraftwerk aus den 60-er Jahren des letzten Jahrhunderts ist in den letzten Jahren zum (Lärm-)Problemfall geworden.
Das in die Jahre gekommene Kohlekraftwerk hält vielfältig die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Anwohner vor Lärm nicht ein. Auch im Hinblick auf die starke Belästigung durch das vorhandene Großkraftwerk werden von Betroffenen Rechtsverfahren geführt.

Das geplante GuD soll bei laufendem Betrieb des Kohlekraftwerks auf dessen Kohlehalde errichtet werden. Das jetzt schon vorhandene Lärmproblem durch die Kohlelogistik resp. Schiffsentladungen würde sich dadurch noch verschärfen.
Generell käme der Baulärm der Großbaustelle insbesondere bei lauten Gründungsarbeiten zum jetzigen Lärmpegel noch hinzu. Dabei müssten die selben gesetzlichen Lärmgrenzen eingehalten werden, die jetzt schon teilweise deutlich überschritten werden. Ob dies in der Realität tatsächlich umsetzbar wäre, ist zumindest fraglich. Eine deutliche Bauverzögerung könnte die Folge daraus sein.

Die Kühlung des geplanten GuDs soll über sogenannte Luftkondensatoren erfolgen. D.h. es soll eine große Anlage mit offenen Ventilatoren zwischen den Wohngebieten in Wedel und Rissen errichtet werden. Dabei wurden von Seiten der zuständigen Kieler Behörde (LLUR) die Lärmgrenzen des alten Kohlemeilers genehmigt. Diese werden laut Berechnungen der Fa. Vattenfall auch ausgereizt. Dabei sind gerade Luftkondensatoren anfällig für Lärmzunahme durch Verschmutzung und Verschleiß (drehende Teile). Eine Neuanlage muss die Lärmgrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplans in Wedel (reines Wohngebiet) einhalten und darf sich nicht an alten Lärmgrenzen orientieren.

Die Stadt Hamburg hat die Entscheidung zum Bau des GuDs in Wedel auf das Jahr 2015 (nach der Bürgerschaftswahl) vertagt. Der SPD Senat gibt an, eine in Berlin angekündigte Reform des sogenannten KWK-Gesetzes abwarten zu wollen. In den letzten Jahren hat es einen erheblichen Preisverfall an den Strombörsen gegeben, wobei im Winter teilweise sogar negative Strompreise erzielt werden. Insbesondere Gaskraftwerke speisen immer weniger Strom ins deutsche Stromnetz ein oder werden auf Grund von fehlender Wirtschaftlichkeit ganz vom Netz genommen. Die neue KWK Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nimmt dazu wie folgt Stellung:
Zitat:
Ein Neubau von öffentlichen (Gas)-KWK-Anlagen für die Fernwärmeversorgung mit einer elektrischen KWK-Anlagenleistung von mehr als 10 MW ist momentan nicht refinanzierbar.
Eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit, auch über einen zu erzielenden Marktpreis für Strom, muss eine Vorraussetzung zum Bau eines auf mindestens 500 Millionen Euro geschätzten Großkraftwerks sein. Negative Beispiele für Fehlinvestitionen bei Großprojekten gibt es schon zur Genüge.

Des weiteren bleibt die Fa. Vattenfall den Nachweis für den Bedarf zum Bau eines weiteren fossilen Großkraftwerks für die Hansestadt Hamburg schuldig. Die offizielle Begründung ist der Wärmebedarf für den Hamburger Westen. Viele Experten bezweifeln den von Vattenfall angegebenen hohen Bedarf an Wärmeleistung aus Wedel. Zumal im Stadtgebiet von Hamburg in den letzten Jahren weitere Wärme-Anlagen errichtet wurden oder sich derzeit im Bau befinden.

Auf eine diesbezügliche Anfrage an den Hamburger Senat hat der grüne Abgeordnete Jens Kerstan die Antwort erhalten, dass es sich bei den Bedarfszahlen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Fa. Vattenfall handelt. Dabei sollte der tatsächliche Bedarf die Grundlage jeder vernünftigen Planung darstellen. Es ist äußerst verwunderlich, dass der Stadt Hamburg trotz Beteiligung an den Energienetzen keine grundsätzlichen Zahlen zur Verfügung stehen. Es stellt sich daher die Frage, auf welcher Grundlage die bisherigen Entscheidungen getroffen wurden und noch getroffen werden sollen.

Kerstin Lueckow

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