Mittwoch, 11. Dezember 2013

Widerspruchsverfahren

Am Mittwoch, den 04.12.13 endete die Auslegungsfrist für das Widerspruchsverfahren zur Genehmigung des von Vattenfall geplanten GuDs.

Alle BürgerInnen, die bei der Auslegung der Antragsunterlagen für die technische Anlagengenehmigung im letzten Herbst eingewendet haben, hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Insgesamt haben ca. 1600 Einwender im letzten Jahr die Möglichkeit genutzt, ihre Anregungen und Bedenken ins Verfahren einzubringen.

Der Widerstand in Wedel und Rissen ist weiterhin ungebrochen. Viele Einwender haben die Möglichkeit genutzt, der Genehmigung zu widersprechen.

Hauptthema des Widerspruchs ist erstens der Betriebslärm, der die gleichen Lärmgrenzen erhalten soll, wie das Kohlekraftwerk aus den 60-er Jahren und im Gegensatz zu jetzt die umliegenden Wohngebiete ganzjährig belasten soll. Und zweitens der über viele Jahre andauernde Baulärm. Beides hält die Lärmgrenzen des Bebauungsplans am Elbhochufer nicht ein.

Dabei lassen sich viele Betroffene durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fricke in Hannover vertreten, um ihre persönlichen Rechte zu wahren.

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