Großflächig sind PKWs mit Partikel-Niederschlag überzogen.
Wir raten allen Betroffenen dringend, sich schnell um eine Reinigung zu kümmern.
Beim letzten Niederschlag vor 3 Wochen ist es teilweise zu Schäden gekommen, die sich nicht mehr vollständig entfernen lassen!
Schadenersatzansprüche an Vattenfall sind an folgende Adresse zu richten:
Projektkommunikation@vattenfall.de
Viele NachbarInnen hatten heute ein Schreiben von Vattenfall im Briefkasten.
"Vor zwei Wochen haben wir Sie darüber informiert, dass das Heizkraftwerk Wedel beim Wiederanfahren nach der Revision zeitweise Gipspartikel ausgestossen hat."Zumindest bei den direkten NachbarInnen hat es ein solches Schreiben, trotz mehrmaliger Aufforderung unserseits (auch im Hinblick auf die Schadenersatzansprüche), nicht gegeben.
Vattenfall gibt im Anwohnerschreiben weiter Folgendes an:
"Die durch die Analyse ausgewiesenen Stoffe lassen aber den Schluss zu, dass keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind".Die Laborergebnisse liegen uns noch nicht vor. Auf welche Stoffe getestet wurde, ist daher noch nicht geklärt. Gerade bei "irreversiblen" Schäden ist eine gründliche Untersuchung notwendig. Das LLUR als zuständige Umweltbehörde hat nach knapp 2 Wochen ebenfalls Proben in Wedel abgeholt. Dazu gab es der BI gegenüber noch keine Rückmeldung.
Weiterhin berichtet Vattenfall Folgendes:
"Wir haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die der Frage nachgeht, wie es trotz der im Vorfeld des Wiederanfahrens umfangreich durchgeführten Reinigungsmaßnahmen zu dem vermehrten Partikel-Ausstoss kommen konnte. Unser Ziel ist es, diese auch in der Vergangenheit schon vorgekommene Verunreinigung zukünftig weitestgehend zu vermeiden. Dazu streben wir eine Optimierung der Rauchgasreinigungsanlage und der Betriebsprozesse an."Vattenfall möchte mit den beim Kohlekraftwerk Wedel angekündigten "Ertüchtigungsmaßnahmen" eine Laufzeitverlängerung erreichen.
Partikel-Ausstoss ist nicht "Stand der Technik". Die Kieler Umweltbehörde hat nach Druck von unserer Seite eine verpflichtende "rechtliche Anordnung" dazu angekündigt. Es geht also nicht um eine weitestgehende Vermeidung, sondern um das Abstellen des Partikel-Auswurfs.
Kerstin Lueckow
Für die BI
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