Freitag, 25. März 2016

Post von Minister Habeck aus Kiel

Am letzten Freitag hatte ich einen Brief von Umweltminister Habeck aus Kiel im Briefkasten. Dieser Brief war wohl als Antwort auf einen offenen Leserbrief von Frau Gudrun Hinz-Warnke gedacht, den wir am 27. Januar 2016 in diesem Blog veröffentlicht haben.

Ich muss sagen, dass ich über Teile des Inhalts irritiert bin. Insbesondere über den Punkt 4. Zitat:
"Wenn Sie der Behörde derart misstrauen, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als auf eigene Kosten Sachverständige zu beauftragen, die für Sie entsprechende Gutachten erstellen. Behördliche Anerkennung werden diese jedoch nur finden, wenn sie von nach § 26 BlmSchG zugelassenen Messinstituten durchgeführt werden."
Es geht nicht darum, dass wir Messungen der Kieler Behörde "misstrauen".
Lärmmessungen müssen gesetzliche Kriterien erfüllen. Diese sollen bei Maximallärm oder zumindest unter einer hohen Lärmaktivität und in einer sogenannten "Mitwindsituation" statt finden.
Der Hintergrund ist, dass die Gesetze zum Schutz der AnwohnerInnen (TA Lärm) auch dann eingehalten werden müssen, wenn es vor Ort "laut" ist.
Leider ist es wiederholt vorgekommen, dass Messungen dann statt fanden, wenn die Lärmbelastung gerade niedrig war. Das ist nicht der Sinn der Sache.

Auch wird in diesem Brief das Thema "Quecksilber des Kohlekraftwerks in Wedel" behandelt. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat Vattenfall im Jahr 2007 eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wonach Vattenfall von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung von Quecksilber beim Kohlekraftwerk befreit ist.
Als Nebenbestimmung ist vermerkt, dass "in jeder Kohlecharge der Quecksilbergehalt zu ermitteln ist." Der Hintergrund dabei ist, dass Kohle, je nach Herkunftsort, sehr unterschiedlichen Quecksilbergehalt aufweist. Aufzeichnungen aus den letzten Jahren über Kohleanlieferungen und deren Herkunft sind uns nicht bekannt.
Für das letzte Jahr (2015) hat Vattenfall einen Wert von 15 Mikrogramm/m3 angegeben. Dieser Wert ist einer der vergleichsweise prozentual höchsten Quecksilberwerte in Deutschland. Laut Gesetz ist eine Befreiung von einer kontinuierlichen Messung nur dann gegeben, wenn der erlaubte Quecksilberwert dauerhaft 50 Prozent unterschreitet. Der von Vattenfall angegebene Wert aus dem Jahr 2015 liegt nicht unter 50 Prozent.

Des Weiteren forciert Vattenfall trotz Aussagen der Hamburger Politik, in Wedel kein Gaskraftwerk bauen zu wollen, die Klageverfahren von Rissener und Wedeler BürgerInnen zum GuD beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig.
Unsere Anwaltskanzlei, Dr. Fricke in Hannover, bereitet derzeit eine weitere Klagebegründung vor. Wir haben vor Kurzem die "Ertüchtigungsakte" des Kohlekraftwerks bei der zuständigen Behörde in Kiel angefordert. Der Hintergrund ist, dass die geplanten 90 Baumaßnahmen am Kohlekraftwerk in den nächsten Jahren nicht in der Genehmigung zum Bau eines GuD-Großkraftwerks in Wedel berücksichtigt sind.

Auch zu den Verfahren zum Kohlekraftwerk (Schiffsentladungen, Nachtlärm) sind Klagebegründungen in Arbeit.

Ich möchte ganz herzlich um Spenden bitten. Und mich auf diesem Wege noch mal für die vielen Spenden in den letzten Jahren bedanken. Insgesamt sind schon weit über 70.000,00 € an Spenden eingegangen! Unsere ganzen Verfahren waren bisher sehr wichtig und haben für einen großen Druck gesorgt.

Kerstin Lueckow

Spendenkonto:
Linda Clausen-Hansen
IBAN: DE68200505501280530146
BIC: HASPDEHHXXX

Link zum Brief: Post von Minister Habeck aus Kiel

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